Barrierefreiheit
Freiwillige Informationen in Anlehnung an § 14 und Anlage 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Media Events Erfurt ist ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen. Barrierefreiheit ist uns trotzdem wichtig: Wir setzen die Anforderungen freiwillig so weit wie möglich um und informieren Sie hier transparent über den aktuellen Stand.
Wir orientieren uns an den Anforderungen des BFSG und der Verordnung zum BFSG (BFSGV) sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA und der harmonisierten Norm EN 301 549. Dabei berücksichtigen wir die vier Grundprinzipien:
Inhalte sind für alle Sinne erfassbar: ausreichende Kontraste, Textalternativen für informative Grafiken und Schrift, die sich ohne Verlust von Inhalten auf 200 % vergrößern lässt.
Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar, der Tastaturfokus ist sichtbar, und es gibt keine Zeitlimits, die eine Bestellung unter Druck setzen.
Klare Sprache, eine einheitliche Navigation, beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen mit Hinweisen zur Korrektur.
Semantisch strukturiertes HTML, damit unsere Seiten mit aktuellen Browsern und assistiven Technologien wie Screenreadern zuverlässig funktionieren.
Stand: Erfurt, 09.10.2026